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Beglaubigte Übersetzungen von Führungszeugnissen

 

Beglaubigte Übersetzungen

Als öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer fertige ich für Sie Über­setzungen zur Vorlage bei Ämtern, Behör­den und Gerichten im In- und Ausland.

Eine beglaubigte Übersetzung gibt Ihnen darüber hinaus die Sicherheit, eine qualitativ einwandfreie und neutrale Übersetzung in Händen zu haben, auf die Sie sich verlassen können, etwa wenn Sie den Inhalt eines fremdsprachigen Vertrages oder einer notariellen Urkunde vor Unterzeichnung prüfen wollen.

Im Arbeitsleben und der Privatwirtschaft stehen die Übersetzungen vereidigter Übersetzer für Objektivität und Unvoreingenommenheit, u.a. bei der Übersetzung von Referenzen, Zeugnissen und Gutachten.

International anerkannt

Durch meine Vereidigungen und Zertifizierungen im In- und Ausland werden die von mir ausgestellten Übersetzungen in den meisten Ländern von Behörden und Gerichten sowie in der Wirtschaft problemlos anerkannt.

Sollten Sie von der Stelle, bei der Sie die Übersetzung letztlich vorlegen, nähere Informationen zu den formalen Anforderungen erhalten haben, können Sie mir diese zur Klärung im Einzelfall gerne weiterleiten.

Gerne berate ich Sie darüber hinaus bei Fragen zum internationalen Urkundenverkehr und dem Gebrauch von Urkunden-Übersetzungen, etwa hinsichtlich notarieller Beglaubigung, Apostille und Legalisation für das Ausland.

Digital als PDF mit Signatur

Da beglaubigte Übersetzungen die Unterschrift eines beeidigten Übersetzers tragen müssen, werden sie für gewöhnlich auf Papier ausgestellt und können nicht einfach per E-Mail versendet werden. An die Stelle der herkömmlichen Unterschrift kann jedoch ggf. eine qualifizierte elektronische Signatur treten. Beglaubigte Übersetzungen stelle ich Ihnen auch als digitales Dokument (PDF) mit qualifizierter elektronisches Signatur aus. weiterlesen...

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an

Um Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre Übersetzung machen zu können, senden Sie uns bitte einfach Scans oder gut lesbare Fotos ihrer Dokumente zu, z.B. per E-Mail.

Auch für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung ist in den allermeisten Fällen ein Scan oder Foto in guter Qualität ausreichend, so dass nach Ihrer Auftragsbestätigung in der Regel direkt mit der Übersetzung begonnen werden kann.

Die folgenden Angaben erleichtern uns die Angebotserstellung:

  • In welche Sprache (und ggf. Landesvariante) soll übersetzt werden?
  • Wo werden Sie die Übersetzung vorlegen (Arbeitgeber, Behörde, Konsulat usw.)?
  • Gibt es besondere formale Anforderungen? Merkblätter oder Auskünfte einer Behörde hierzu können Sie uns gerne weiterleiten.
  • Bis wann benötigen Sie die Übersetzung idealerweise, bis wann spätestens?

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit auch telefonisch zur Verfügung!

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Datenschutzhinweis: Die Angaben in diesem Formular werden als gewöhnliche (unverschlüsselte) E-Mail an uns übermittelt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Oliver Clanget  M.Sc.  staatl. geprüfter Übersetzer

Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer
(BDÜ)
Öffentlich bestellter und beeidigter Urkunden­übersetzer der englischen und spanischen Sprache
Mitglied (MCIL) des britischen Chartered Institute of Linguists, Chartered Linguist (CL)
Durch das spanische Außen­ministerium ernannter vereidigter Übersetzer und Dolmetscher

Clanget Sprachendienste

Gaisbergstraße 65
69115 Heidelberg


T +49 6221 1871757
T +49 0174 3248429

F +49 3212 1250907

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